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- Gesetzlich Versicherte: Für gesetzlich Versicherte entstehen keine Kosten, da Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Dafür muss nach Abschluss der probatorischen Phase (Sprechstunde(n) + Probatorische Sitzungen) ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Sie benötigen keine Überweisung vom Kinderarzt, es reicht aus, die elektronische Versichertenkarte des Patienten mitzubringen.
- Privat Versicherte: Private Krankenkassen übernehmen in der Regel auch die Kosten einer Psychotherapie. Allerdings ist die Kostenübernahme sehr unterschiedlich geregelt. Es ist daher empfehlenswert, sich vor dem Erstgespräch über die Bestimmungen Ihrer Versicherung zu informieren und sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Standardmäßig wird das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3 fachen Satz berechnet (bei erhöhtem Aufwand mit dem 3,5 fachen Satz) und die Rechnung direkt an den Hauptversicherten gestellt. Da jede private Krankenversicherung eigene Antragsformulare hat, sollten diese bereits zu Beginn vorliegen.
- Beihilfe: Allgemein übernimmt die Beihilfe ca. 50% der Psychotherapiekosten für Beamte. Auch hier ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3 fachen Satz (bei erhöhtem Aufwand mit dem 3,5 fachen Satz) wird direkt an den Hauptversicherten gestellt.
- Selbstzahler: Sollten Sie keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse wünschen, können Sie die Kosten auch selbst tragen. Hierbei orientiert sich die Abrechnung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) standardmäßig mit dem 2,3 fachen Satz (bei erhöhtem Aufwand mit dem 3,5 fachen Satz). Die Rechnung wird direkt an Sie gestellt und Ihre Daten werden dabei nicht an eine Krankenkasse weitergegeben. Honorare für Psychotherapie und Beratung können u. U. von der Steuer abgesetzt werden, darüber kann Sie Ihr Steuerberater informieren.