1. Kontaktaufnahme
Sie erreichen mich telefonisch während meiner Telefonsprechstunde jeden Donnerstag zwischen 10.00 – 11.40 Uhr unter der Telefonnummer 0170/4455963. Hier vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein zeitnahes Erstgespräch (Dauer 50 min).
2. Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde)
Relevante Unterlagen:
- aktuelle und gültige Krankenversichertenkarte (bei gesetzlich Versicherten)
- Kostenübernahmeerklärung der probatorischen Sitzungen (bei privat Versicherten)
- Schulzeugnisse
- evtl. vorhandene Vorbefunde / Entlassbriefe oder Arztbriefe
- bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten: Einverständniserklärung in die psychotherapeutische Behandlung
Während des Erstgespräches erfolgt eine erste Einschätzung und Empfehlung für das weitere Vorgehen.
3. Weitere Psychotherapeutische Sprechstunden/Probatorische Sitzungen (Abklärungs- bzw. „Kennenlernphase“)
Sollten wir uns im Erstgespräch auf weitere Sitzungen zur Abklärung der Indikation/Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung verständigt haben, so dienen die Termine der probatorischen Phase zur Klärung, ob eine Therapie notwendig ist bzw. zur Erstellung eines Behandlungsplans und Störungsmodells.
Gemeinsam werden Ziele und Erwartungen besprochen, eine sogenannte Anamnese (Krankheitsvorgeschichte) erhoben und eine umfassende psychologische Diagnostik durchgeführt.
In dieser Phase erfolgt auch die Klärung, ob sich der Patient eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen kann und umgekehrt.
Daher können probatorische Sitzungen auch mit mehreren Therapeuten stattfinden, um herauszufinden wo die Passung am besten stimmt.
Parallel dazu wird bei Ihrem Kinderarzt, Hausarzt, Kinder- und Jugendlichenpsychiater o.ä. ein sogenannter Konsiliarbericht angefordert. Darin ergänzt der Arzt Informationen über den körperlichen Zustand des Patienten.
Im abschließenden Auswertungsgespräch wird die finale Einschätzung mitgeteilt und bei entsprechender Indikation gemeinsam entschieden, ob sich der Patient eine Psychotherapie bei mir vorstellen kann.
Danach wird bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. Beihilfestelle der Antrag auf Psychotherapie eingereicht.
4. Therapie
Nach Bewilligung/Anzeige der Kostenübernahme durch die Krankenkasse (Dauer bei gesetzlichen Krankenkassen ca. 1 Woche / Dauer bei privaten Krankenkassen ca. 1-5 Wochen) erfolgt die Einleitung einer Richtlinienpsychotherapie.
Hierzu findet wöchentlich eine Therapiesitzung (50 min) statt. Zudem erfolgen alle 4 Wochen sogenannte Bezugspersonenstunden mit Eltern oder wichtigen Bezugspersonen (je nach Absprache bei Jugendlichen/jungen Erwachsenen auch ohne möglich).
Im Laufe der Therapie wird gemäß den Therapiezielen und dem Behandlungsplan an einer Verbesserung der Symptomatik gearbeitet.
Die Dauer der therapeutischen Anbindung variiert je nach Symptomatik. In der Regel sind die Kontingente der Krankenkassen für Kurzzeittherapien 15-30 Therapiesitzungen (darin enthalten sind im Verhältnis 4:1 Therapiesitzungen: Bezugspersonenstunden) und für Langzeittherapien 75-100 (darin enthalten sind im Verhältnis 4:1 Therapiesitzungen/ Bezugspersonenstunden).
5. Therapieende / Rückfallprophylaxe
Zum Ende der Therapie werden die Abstände zwischen den Sitzungen länger (alle 2 Wochen / alle 4 Wochen,…) und schließlich gemeinsam beendet. Dabei wird inhaltlich die Therapie noch einmal reflektiert und erfolgreiche Wirkfaktoren resümiert. Zudem wird ein Notfallplan für eventuelle zukünftige Krisensituationen erstellt.